Übernachtungspreise


Alle Preise beziehen sich pro Person und Nacht
Übernachtung mit reichhaltigem Frühstücksbuffet
Jedes Zimmer erhält bei der Anreise einen Obstteller und eine Flasche Mineralwasser inkl.

Einzelzimmer: 39,00 €
Doppelzimmer/Familienzimmer: 33,00 €

Unter 12 Jahre: 25% Ermäßigung

Bei nur einer Übernachtung: 10,00 € Einzelübernachtungszuschlag

Hier finden Sie unsere Getränkepreisliste.
Tagesaktuell halten wir auch Brotzeiten für Sie bereit.

Zur Buchung und für weitere Informationenen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Bergpension Maroldhof, Tel. 08020-909663 oder 0170-1549098, Email: kdachs@maroldhof.de

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Stornobedingungen

Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Anreise:
Rückerstattung bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 80%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 85% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 90%.

Bei Rücktritt von vier bis zwei Wochen vor Anreise:
Rückerstattung bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 40%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 50% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 60%.

Bis zwei Wochen vor Anreise:
Rückerstattung bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40%.

Die Stornierungsgebühren belaufen sich unabhängig davon jedoch auf mindestens € 30,00.

Abgrenzung Beherbergungsvertrag/Reservierung
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht.

Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter/Hotelier den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter/Hotelier muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

Der Vermieter/Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.